By Victoria Kitzweger
Das Europa von heute ist geprägt von Menschen mit unterschiedlichen Herkünften, sexuellen Orientierungen, politischen Meinungen, religiösen Ansichten und Lebensweisen – kurz gesagt von unterschiedlichen Identitäten. Dadurch werden immer mehr Menschen in Europa zu Opfer von “Hate-Crimes”: Straftaten, die aus Vorurteilen gegenüber gewissen Gruppen heraus entstehen. Um gegen diese Straftaten anzukämpfen, stellt sich nun die Frage, wie die Europäische Union unsere Gesellschaft vor “Hate Crimes” schützen kann?
Der Ausdruck “Hate Crime” ist während der 1980er Jahre in den USA aufgekommen. Andere Begriffe sind auch “Hasskriminalität” oder “Bias Crimes”. Man spricht von Straftaten gegen Mitglieder einer gewissen Gruppe, und zwar genau deswegen, weil sie einer bestimmten Gruppe angehören. Vorurteilskriminalität hat eine besonders gravierende Auswirkung auf das friedliche Zusammenleben der Menschen in einer Gesellschaft, denn durch eine bestimmte Gewalttat gegen eine einzige Person wird zusätzlich eine ganze gesellschaftliche Gruppe verunsichert, eingeschüchtert und verängstigt. Ein Motiv dafür kann ein negatives Feindbild bei den Tätern sein. Dieses Feindbild kann entstehen, wenn jemand seine eigene Gruppe durch eine Andere gefährdet sieht oder Angst hat, Ressourcen zu verlieren (Feltes, 2021).
In Europa setzt sich seit 1975 die OSCE, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, für den Schutz der Menschenrechte ein und sieht Nichtdiskriminierung von bestimmten Gruppen als ein wichtiges Thema an. Das Problematische an “Hate Crimes” ist das tiefgreifende Ergebnis, die Bevölkerung auseinander zu bringen und Ketten von Gewalt auszulösen (OSZE, 2011). Die OSZE hat 57 Mitgliedstaaten und trägt zu dem Bereich der Hate-Crime Bekämpfung in der Europäischen Union wesentlich bei. Die Organisation erstellt Statistiken und unterstützt die Gesetzgebung. Zusätzlich arbeitet sie auch an Schulung von Strafverfolgungsbehörden (Haider, 2020).
Es ist nicht einfach für die Strafverfolgungsbehörden, die Hintergründe von Straftaten herauszufinden – diese sind oft nur eher schwer zu beweisen. Deswegen ist die Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft sehr bedeutend. FRA, die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ist eine Organisation, die sich für den Schutz der Menschenrechte in der Europäischen Union einsetzt, und zwar gegen Rassismus oder andere Arten der Diskriminierung. Diese Organisation führt EU-weite Umfragen durch, dabei handelt es sich zum Beispiel um Interviews mit Opfern (Haider, 2020).
Nur ein Bruchteil der vorhandenen Hasskriminalität kann von der Polizei erfasst und verfolgt werden. Manchmal liegt es an mangelnden praktischen Mitteln, wie zum Beispiel fehlende Formulare, in denen rassistische Gründe eingetragen werden können. Daher ist die statistische Auffassung der Organisationen besonders hilfreich, da sie politischen Entscheidungsträger, Gesetzgeber oder Strafverfolgungsbehörden helfen. Es können Wissenslücken gefüllt werden, wenn die strafrechtlichen Arbeitsweisen von Mitgliedstaaten mit den Methoden anderer Mitgliedstaaten verglichen werden. Durch Workshops der FRA und der ODIHR kann den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union geholfen werden, um Hasskriminalität zu bekämpfen und vorzubeugen. Gesetzlich gesehen verpflichtet Artikel 14 der ECHR die Behörden, die vorurteilsmotivierten Gründe einer Straftat sichtbar zu machen (European Union Agency for Fundamental Rights, 2018).
Generell entscheidet in jedem Land der nationale Gesetzgeber, welche Motive unter “Hate Crimes” fallen, aber dieser ist in der Europäischen Union an europarechtliche und internationale Angaben gebunden (Haider, 2020). An dieser Stelle zeigt sich die ausgenommen wichtige Rolle der justiziellen Zusammenarbeit in Europa, um Menschen vor vorurteilsmotivierter Kriminalität zu schützen.
Durch Europäische Richtlinie 2012/29/EU soll eine erneute Viktimisierung der Opfer vermieden werden. Diese Richtlinie des Rates und des Europäischen Parlaments ist ein wichtiger Baustein des Opferschutzes in der EU, sie beinhaltet Rechte zur Unterstützung der Opfer und dementsprechend auch eine Anzahl an Verpflichtungen für die EU-Mitgliedstaaten. Die Opfer sollen richtige Informationen, korrekten Schutz und Hilfe bekommen. Sie betrifft die passende Kommunikation mit den Opfern, die auf Einfühlsamkeit, Nicht-Diskriminierung, Professionalität und Respekt gegenüber Opfer und ihrer Familienangehörigen beruht.
Die Richtlinie aus dem Jahr 2012 sieht auch eine spezielle, individuelle Unterstützung für Opfer, vor und auch eine besondere Unterstützung, wenn das Opfer ein Kind war. Zusätzlich sollen in den unterschiedlichen Mitgliedstaaten auch gewisse Personen von Rechtsberufen oder Unterstützungseinrichtungen geschult werden, um den Opfern entgegenzukommen. Durch einen Bericht soll festgestellt werden, wie die gewissen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die Situation der Opfer in der Europäischen Union kann dadurch um Wesentliches besser gestaltet werden. Damit die Richtlinie korrekt umgesetzt wird, wirken die Kommission der Europäischen Union mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die bestmögliche Umsetzung zu erlangen. Diese wird zum Beispiel teilweise auch von der Kommission finanziert (Europäische Kommission, 2020).
Ein wichtiger Rahmenbeschluss der EU bezüglich “Hate Crimes” ist der Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates, er betrifft die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Es soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten dieselben Handlungen unter Strafe gestellt, und die angemessenen Sanktionen vorgesehen werden. Der Rahmenbeschluss von 2008 bestimmt die Wichtigkeit, Gruppen der Gesellschaft als Ganzes zu schützen. Er bezieht sich auf Sanktionen von “Hassreden” bezüglich Charakteristika wie Rasse, Religion, Hautfarbe oder nationaler Herkunft und auch auf “Hassverbrechen” (EUR-Lex, 2014).
Obwohl die relativ junge Europäische Zusammenarbeit in Fragen von “Hate-Crimes” schon viele positive Entwicklungen zeigt, ist es dennoch in Zukunft wichtig, dass die Mitgliedstaaten weiter an der Umsetzung der Europäischen Vorgaben arbeiten. Weiters sollten Massenmedien und Soziale Medien die Auswirkungen von “Hate-Crimes” besser kommunizieren, um mehr Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken. Eine effektive Kommunikation der Polizeibehörden untereinander und eine Aufteilung von unterschiedlichen ethnischen Gruppen innerhalb der Polizeibeamten könnte möglicherweise auch zukünftige Viktimisierungen reduzieren.
Quellen
- EUR-Lex (2014) Dokument 52014DC0027.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A52014DC0027 - Europäische Kommission (2020). Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXVII/EU/01/98/EU_19897/ imfname_10977546.pdf - European Union Agency for Fundamental Rights (2018). Hate crime recording and data collection practice.
https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2018-hate- crime-recording_en.pdf - Feltes (2021)Vorurteilskriminalität/ Vorurteilsverbrechen. Krimlex.
http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=V&KL_ID=31 - Haider (2020) – Folien der Lehrveranstaltung : 030325-1 KU Hasskriminalität im österreichischen und internationalen Kontext (2020W)
- OSZE (2011). Gesetze gegen “Hate Crime”. OSCE.
https://www.osce.org/files/f/documents/c/7/36431.pdf
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